Heizungswechsel und Wärmepumpenförderung bleiben gesichert!

„Grundlage dafür ist ein Rundschreiben von Bundesfinanzminister Kukies, in dem dieser darlegt, wie bezüglich der vorläufigen Haushaltsführung zu verfahren ist. Darin legt er erstens fest, dass für alle Haushaltspläne, die nicht im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beraten oder abgestimmt wurden, der Regierungsentwurf vom 16. August zugrunde zu legen ist.

Ferner legt Kukies fest, dass u.a. die Haushaltstitel für die BEG-Förderung und für die BEW-Wärmenetz-Förderung in voller Höhe ausgeschöpft werden können.

Somit gilt bis auf Weiteres das gewohnte Förderregime – die in der Förderrichtlinie hinterlegten Fördersätze und Höchstgrenzen können seit der GEG-Novelle im Sommer 2023 nicht mehr eigenständig vom BMWK geändert werden. Jede Änderung bedarf laut §89 Abs. 2 GEG zunächst noch bis zum 31. Oktober 2025einer Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Danach sind weiterhin Änderungen von Förderhöhen und Fördertatbeständen zustimmungspflichtig. „

Fazit: Was bedeutet das für Sie?

Für Bauherren, Hausbesitzer und Sanierer bietet die Fortsetzung der BEG-Förderung eine wichtige Planungssicherheit. Sie können auch 2025:

  • Von Zuschüssen für den Heizungstausch profitieren.
  • Fördermittel für die Installation von Wärmepumpen nutzen.
  • Mit stabilen Förderbedingungen rechnen.

Damit bleibt die Förderung ein verlässlicher Baustein für energieeffiziente Modernisierungsprojekt